& TiP Dr./Univ. Ist. Tamer Kurumlu
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Gesetzliche Mutterschaftsvorsorge
Jede schwangere Frau hat Anspruch auf regelmäßige ärztliche Untersuchungen und Beratungen. Diese sind geregelt in den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss.
Im Rahmen der ersten Vorsorgeuntersuchung wird der Mutterpass ausgestellt. Ausschließlich die darin aufgeführten Untersuchungen sind Vorsorgeuntersuchungen, die laut den Mutterschafts-Richtlinien angeboten werden. Die Kosten dieser aufgeführten Vorsorgeuntersuchungen übernehmen die gesetzlichen bzw. die privaten Krankenkassen.
Im Mutterpass begleitet Sie als wichtiges Dokument durch die Schwangerschaft. Darin werden Angaben zum allgemeinen Gesundheitszustand, zum Verlauf der Schwangerschaft und gegebenenfalls zu aufgetretenen Komplikationen eingetragen.
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wir begrüßen sie auf unserer neuen Homepage. In den letzten Mon...
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